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   BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 24.00   

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https://dejure.org/2000,5827
BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 24.00 (https://dejure.org/2000,5827)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.2000 - 3 B 24.00 (https://dejure.org/2000,5827)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - 3 B 24.00 (https://dejure.org/2000,5827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzung für die Feststellung und Eintragungsfähigkeit von zu DDR-Zeiten gemäß § 27 des Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften- Gesetzes (LPG-Gesetz 1982) ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gebäudeeigentum; LPG-Gebäudeigentum; Feststellungsanspruch; Errichtung; Wochenendhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 21.98

    Verwendung alter Bausubstanz - Gebäudeerrichtung - Gesamtmaßnahme - Revisibilität

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 24.00
    Die Unterschiedlichkeit der normativen Anforderungen beruht darauf, daß Art. 233 § 2 b EGBGB nebeneinander Formen entstehenden und bereits entstandenen Gebäudeeigentums erfaßt (vgl. Urteil vom 9. März 1999 - BVerwG 3 C 21.98 - Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 21, VIZ 2000, 35).
  • BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 26.98

    Gebäudeeigentum; LPG; Errichtung von Gebäuden; Bebauung.

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 24.00
    Wie der beschließende Senat in seinem Urteil vom 26. August 1999 (- BVerwG 3 C 26.98 - VIZ 2000, 162) ausgeführt hat, kann Gebäudeeigentum zugunsten einer LPG oder ihrer Rechtsnachfolger zumindest auf dreierlei Weise entstehen: Zum einen dadurch, daß eine der beiden in Art. 233 § 2 b Abs. 1 Satz 1 EGBGB durch Bezugnahme auf § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a und b bezeichneten Alternativen eingreift, zum anderen aufgrund der Verweisung auf § 27 LPG-Gesetz 1982 in Art. 233 § 2 b Abs. 2 Satz 1 EGBGB.
  • BVerwG, 30.06.1998 - 3 B 82.98

    Gebäude und Anlagen; Gebäudeeigentum; Horizontalflachsilo.

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 24.00
    So reicht es nach der Rechtsprechung des Senats für den Anspruch auf Feststellung von Gebäudeeigentum aus, daß der Antragsteller an dem betreffenden Objekt bereits vor dem Beitritt Gebäudeeigentum erlangt hatte (Beschlüsse vom 30. Juni 1998 - BVerwG 3 B 82.98 - Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 14 und vom 17. Februar 2000 - BVerwG 3 B 148.99 -).
  • BVerwG, 21.05.1997 - 3 C 31.96

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Restitutionsausschluß bei Nutzung

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 24.00
    Ist zu Lasten eines Grundstückseigentümers davon auszugehen, daß selbständiges Gebäudeeigentum zugunsten des früheren Nutzers entstanden ist, so wird die Rechtsposition des Grundstückseigentümers grundsätzlich nicht dadurch berührt, daß die Zuordnung möglicherweise an einen anderen hätte erfolgen müssen (vgl. Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 3 C 31.96 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 13).
  • BVerwG, 17.02.2000 - 3 B 148.99

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 24.00
    So reicht es nach der Rechtsprechung des Senats für den Anspruch auf Feststellung von Gebäudeeigentum aus, daß der Antragsteller an dem betreffenden Objekt bereits vor dem Beitritt Gebäudeeigentum erlangt hatte (Beschlüsse vom 30. Juni 1998 - BVerwG 3 B 82.98 - Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 14 und vom 17. Februar 2000 - BVerwG 3 B 148.99 -).
  • BVerwG, 19.01.2011 - 9 C 3.10

    Bodenordnungsverfahren; Anordnungsbeschluss; Antragstellung; Bodenordnungsplan;

    Dieses selbständige Gebäudeeigentum der LPG "Fortschritt" ist gemäß Art. 231 § 5 Abs. 1 Satz 1 EGBGB nach dem Beitritt bestehen geblieben (vgl. Beschluss vom 11. Mai 2000 - BVerwG 3 B 24.00 - Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 31 S. 27) und auf deren Rechtsnachfolgerin, die Beigeladene zu 1, übergegangen.
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 24.00

    Gebäudeeigentum, selbständiges -; Klagebefugnis des Grundeigentümers gegen

    Dies entspricht dem Beschluss des erkennenden Senats vom 11. Mai 2000 - BVerwG 3 B 24.00 - (VIZ 2000, 663 = ZOV 2000, 409), in dem es heißt:.
  • OVG Brandenburg, 25.01.2001 - 8 D 6/99

    Neuerrichtung ohne Verwendung von Altsubstanz von wesentlicher Bedeutung bei

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  • BVerwG, 06.12.2005 - 3 B 73.05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und

    In seinem Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 24.00 - (Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 37) hat der Senat nach erneuter Überprüfung seiner Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 3 C 31.96 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 13 und Beschluss vom 11. Mai 2000 - BVerwG 3 B 24.00 - VIZ 2000, 63 = ZOV 2000, 409) daran festgehalten, dass es in den genannten Fällen an der Sachurteilsvoraussetzung des § 42 Abs. 2 VwGO fehlt.
  • OVG Thüringen, 05.06.2002 - 7 F 950/00

    Agrarordnung, Flurbereinigung; Klagebefugnis des Grundstückskäufers gegen die

    In diesem Zusammenhang sei auf die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zum Vermögenszuordnungsrecht hingewiesen; nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Rechtsposition des Grundeigentümers grundsätzlich nicht dadurch berührt, dass die von ihm angefochtene Zuordnung des Gebäudeeigentums an einen anderen hätte erfolgen müssen (BVerwG, Urteil vom 5.4.2001 - 3 C 24.00 -, Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 37 = VIZ 2001, 676; vgl. auch schon Urteil vom 21.5.1997 - 3 C 31.96 -, Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 13 = VIZ 1997, 593, 594 und Beschluss vom 11.5.2000 - 3 B 24.00 -, Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 31 = RdL 2000, 240 = VIZ 2000, 663).
  • VG Meiningen, 20.09.2004 - 1 K 209/01

    Vermögenszuordnungsrecht; Vermögenszuordnungsrecht; Gebäudeeigentum;

    Ist aber zu Lasten eines Grundstückseigentümers davon auszugehen, dass selbstständiges Gebäudeeigentum zu Gunsten des früheren Nutzers (hier der LPG "Aufbau" B) entstanden ist, so wird die Rechtsposition des Grundstückseigentümers grundsätzlich nicht dadurch berührt, dass die Zuordnung möglicherweise an einen anderen hätte erfolgen müssen (BVerwG, B. v. 11.5. 2000, 3 B 24/00, Juris; VG Halle, U. v. 26.6. 1999, 4 A 13/99 Hal, JURIS).
  • VG Leipzig, 09.04.2014 - 1 K 894/12

    Entstehung selbstständigen Gebäudeeigentums der LPG

    So reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Anspruch auf Feststellung von Gebäudeeigentum aus, dass der Antragsteller an dem betreffenden Objekt bereits vor dem Beitritt Gebäudeeigentum erlangt hatte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.5.2000 - 3 B 24.00 - Beschl. v. 30.6.1998 - 3 B 82.98 -, juris).
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